- Selige
- Se|li|ge, die/eine Selige; der/einer Seligen, die Seligen/zwei Selige:1. <nur Sg.> (scherzh., veraltet) verstorbene Ehefrau.2. (kath. Kirche) weibliche Person, die seliggesprochen wurde.
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Selige[althochdeutsch sālig, eigentlich »wohlgeartet«, »gut«], katholische Kirche: durch Seligsprechung als herausragende »Diener Gottes« anerkannte Verstorbene, die in der Kirche liturgische Verehrung (im Unterschied zu den Heiligen jedoch nach Bereich und Form eingeschränkt) erfahren. Die Unterscheidung zwischen Seligen und Heiligen kam im Mittelalter auf. Als Selige wurden jene Verstorbenen bezeichnet, deren liturgische Verehrung die Bischöfe für den Bereich ihrer Diözesen gestatteten, als Heilige jene, die vom Papst als verehrungswürdig für die Gesamtkirche erklärt wurden. Seit dem 17. Jahrhundert erfolgt auch die Seligsprechung durch den Papst.* * *
Se|li|ge, der u. die <Dekl. ↑Abgeordnete>: 1. a) <nur Sg.> (veraltet, noch scherzh.) verstorbener Ehemann bzw. verstorbene Ehefrau: mein -r sagte immer ...; Er stand neben dem Bett und glotzte auf meine S. (Dürrenmatt, Meteor 20); b) <nur Pl.> Tote als die in die ewige Seligkeit Eingegangenen: die Gefilde der -n. 2. (kath. Kirche) jmd., der selig gesprochen wurde.
Universal-Lexikon. 2012.